Italien
la dolce vita.
Dein vollständiger Behörden-Plan. Alle Schritte, alle Links, direkt zu den offiziellen Stellen.
Hinweis: Als EU-Bürger benötigst du für Italien kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung. Bei einem Aufenthalt über 90 Tage musst du dich beim Einwohnermeldeamt (Anagrafe) registrieren. Alle Angaben sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung.
Ohne diese Schritte darfst du nicht legal in Italien leben.
Sonst gibt's Probleme im Alltag.
Nützlich aber nicht zwingend.
Reisepass erneuern
Muss bei Einreise und Behördengängen gültig sein. Mindestens 6 Monate Restgültigkeit empfohlen. Als EU-Bürger reicht auch der Personalausweis, aber ein Reisepass ist praktischer.
Führungszeugnis + Apostille
Für Arbeitgeber, Wohnungsvermieter und manche Behördengänge in Italien. Wird auf Italiano als „Casellario giudiziale" bezeichnet. Apostille bescheinigt die Echtheit für den internationalen Gebrauch.
Codice Fiscale beantragen
Die wichtigste Nummer in Italien, ohne sie kein Bankkonto, keine Wohnung, kein Handyvertrag, kein Arzt. Bereits von Deutschland aus beim italienischen Konsulat beantragbar. Kostenlos.
S1-Formular & Krankenversicherung
Das S1-Formular der deutschen Krankenkasse berechtigt zur Anmeldung beim italienischen Gesundheitsdienst (SSN). Rentner und EU-Pendler können S1 nutzen. Arbeitnehmer werden über die ASL in Italien versichert.
Überbrückungs-Krankenversicherung
Bis zur Aufnahme in den SSN (kann 4–8 Wochen dauern) bist du nicht versichert. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung überbrückt diese Zeit.
Italienischkurs, Mindest-Niveau B1
Für Behördengänge, Wohnungssuche und Alltag dringend empfohlen. Ohne Italienisch wird es schwierig. Goethe-Institut und Volkshochschulen bieten gute Kurse.
Wohnsitz-Abmeldung Deutschland
Bei dauerhaftem Wegzug ins Ausland Pflicht. Formular beim Bürgeramt einreichen, persönlich oder mit Vollmacht.
Rundfunkbeitrag (GEZ) abmelden
Bei dauerhaftem Wegzug ins Ausland muss der Rundfunkbeitrag abgemeldet werden. Beitragnummer und Abmeldedatum bereithalten.
Rentenversicherung informieren
Erworbene Rentenansprüche bleiben erhalten. Deutschland und Italien haben ein Sozialversicherungsabkommen, Beitragszeiten werden zusammengerechnet. DRV über Wegzug informieren.
Finanzamt informieren & Wegzugsbesteuerung
Wer Unternehmensanteile oder erhebliches Kapitalvermögen besitzt, muss sich mit Wegzugsbesteuerung befassen. Neue Adresse ans Finanzamt melden. Doppelbesteuerungsabkommen D-IT beachten.
Nachsendeauftrag einrichten
Post wird bis zu 24 Monate an die neue Adresse in Italien nachgesendet. Wichtig für Post von Behörden, Banken und Versicherungen.
Krisenvorsorgeliste (Elefand)
Kostenlose Registrierung bei der deutschen Botschaft in Rom. Bei Naturkatastrophen, Krisen oder Evakuierungen kann das Auswärtige Amt dich kontaktieren.
EU-Heimtierausweis (Hund/Katze)
Für Haustiere beim Umzug nach Italien notwendig. Hund, Katze, Frettchen: gültiger EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und Tollwutimpfung. Beim Tierarzt beantragen.
Residenza anmelden, Anagrafe
Beim Gemeindeamt (Comune) des Wohnortes anmelden. Innerhalb von 20 Tagen nach Einzug Pflicht. Voraussetzung für Gesundheitskarte, Führerschein-Umtausch, Bankkonto.
Tessera Sanitaria & Arzt wählen
Nach der Residenza-Anmeldung bei der örtlichen ASL registrieren. Du bekommst die Tessera Sanitaria und kannst einen Hausarzt (medico di base) wählen, kostenlos für alle Residenti.
Italienisches Bankkonto eröffnen
Für Miete, Gehalt, Strom und Gas in Italien unerlässlich. Die meisten Vermieter und Arbeitgeber verlangen ein italiano IBAN. Benötigt Codice Fiscale und Residenza.
Führerschein auf Italia umschreiben
Nach 1 Jahr Residenza in Italien muss der deutsche Führerschein gegen einen italienischen getauscht werden. Fahrzeuge müssen innerhalb von 60 Tagen bei der Motorizzazione Civile umgemeldet werden.
Steuererklärung (Dichiarazione dei Redditi)
Wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Italien lebt, gilt als steuerlich ansässig und muss eine Steuererklärung abgeben. Modello 730 (Arbeitnehmer) oder Modello Redditi PF (Selbständige).
Partita IVA, für Selbständige & Freelancer
Wer in Italien selbständig arbeitet, braucht eine Partita IVA. Seit 2023 gibt es das vereinfachte Regime „forfettario" mit Pauschalsteuer 15 % für Kleinunternehmer.
Berufsanerkennung in Italien
Für reglementierte Berufe (Arzt, Anwalt, Architekt, Ingenieur, Lehrer) muss der deutsche Abschluss in Italien anerkannt werden. EU-Richtlinie 2005/36/EG regelt die gegenseitige Anerkennung.